Kirchengemeinderat


Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin und der Pfarrer leiten gemeinsam die Kirchengemeinde. Zusammen treffen sie alle wichtigen finanziellen, strukturellen, personellen und inhaltlichen Entscheidungen für die Kirchengemeinde.

Der Kirchengemeinderat setzt sich aus sieben gewählten Mitgliedern möglichst unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichem Erfahrungshintergrund zusammen. Daneben sind die Pfarrer, der Kirchenpfleger und der Jugendreferent mit im Gremium. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich. Nicht öffentlich werden vor allem Personalangelegenheiten behandelt. Auch wenn es gelegentlich ums Geld geht, die Hauptaufgabe ist die geistliche Gemeindeleitung. Sie entwickelt sich aus einer „Kultur des Miteinanders“ von gewähltem Kirchengemeinderat und Pfarrehepaar. Das Gremium setzt gemeinsam Ziele, gestaltet gemeinsam Kommunikation, übt miteinander Kontrolle aus, erkennt und löst Konflikte gemeinschaftlich.

Der Kirchengemeinderat wird für 6 Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der evangelischen Kirchengemeinde Mönsheim, und das sogar schon ab 14 Jahren.

Der Kirchengemeinderat Mönsheim
Am 1. Advent 2019 wurden für 6 Jahre folgende Personen gewählt:
Mitglieder kraft Amtes: